Ich dachte, Mediengestalter zu sein bedeutet, Bilder zu bearbeiten, über Farben und Schriften Bescheid zu wissen und neue Grafiken zu erstellen.
Jetzt weiß ich: das stellt nur einen Teil der Ausbildungsinhalte dar.
Diese Woche lernen wir Medienrecht (Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, etc.) und ich hätte nie gedacht, dass sich Mediengestalter in einem nur engen rechtlichen Rahmen bewegen dürfen; im Unterricht erörtern wir u.a. Fragestellungen wie:
- Welche Regeln muss ich bei Erstellung einer Werbung beachten? (Gesetz des unlauteren Wettbewerbs UWG)
- Was ist das Urheberrecht?
- Wer hat die Rechte/Lizenzen an einem Bild?
- Wie verhalte ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber, wenn Rechte an Bildmaterial nicht vorhanden sind?
- Wann darf ich ein Bild (von einer Person) veröffentlichen und verbreiten?
- Wann ist eine Werbung/ein Slogan kritisch bzw. rechtwidrig?
Das sind sehr spannende und wichtige Themen, die Mediengestalter sehr stark in ihrer Arbeit beeinflussen.
Wer sich durch den Paragraphendschungel durchwuseln will, der sollte sich die Gesetze im Internet anschauen: http://www.gesetze-im-internet.de/ und im Besonderen:
- UWG (Gesetz des unlauteren Wettbewerbs)
- PAngV (Preisangabenverordnung)
- KunstUrhG (Kunsturhebergestz)
Viel Spaß :)
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